paragraph neu?^^

  • paragraph neu?^^
     weissnet
      schrieb am Sonntag, 8. August 2010
    hallo,

    "für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t
    100 km/h.
    Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben."

    ist dieser paragraph neu? habe das so in erinnerung, dass 100 km/h aufgehoben ist auf straßen mit mind. 2 fahrstreifen für jede richtung und baulich getrenntem gegenverkehr (egal ob das dann eine autobahn/kraftfahrstraße ist oder nicht). ist das nicht mehr so?

    lg luki
  • Thema
    Re: paragraph neu?^^
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Sonntag, 8. August 2010
    Text

    >
    >ist dieser paragraph neu?
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Nee, neu ist, dass Du entweder nicht lesen kannst bzw. das gelesene nicht verstehst. Das ist genau das was Du geschrieben hast. Lies bitte nocheinmal und beachte die Wörter: "es gilt nicht"!
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: paragraph neu?^^
    Autor
      weissnet
      schrieb am Sonntag, 8. August 2010
    Text
    >
    >>
    >>ist dieser paragraph neu?
    >- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    >Nee, neu ist, dass Du entweder nicht lesen kannst bzw. das gelesene nicht verstehst. Das ist genau das was Du geschrieben hast. Lies bitte nocheinmal und beachte die Wörter: "es gilt nicht"!
    >Gruß Manfred

    ja äh aber da steht doch auch, dass 100 km/h auf allen autobahnen aufgehoben ist (das heißt also auch auf autobahnen die nicht baulich getrennt sind und/oder keine 2 fahrstreifen pro richtung haben)?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: paragraph neu?^^
    Autor
      weissnet
      schrieb am Sonntag, 8. August 2010
    Text
    außerdem steht da ja auch noch dass 100 kmh auch aufgehoben sind auf straßen (nicht unbedingt autobahnen) die mit nur EINEM fahrstreifen pro richtung voneinander baulich getrennt sind oder 2 fahrstreifen pro richtung ohne bauliche trennung, aber dafür dann gestrichelte oder durchgezogene linie...?

    habe es so in erinnerung, dass die richtgeschwindigkeit 130 immer dann gilt, wenn es pro fahrtrichtung mindestens 2 spuren sind UND bauliche trennung von der anderen fahrtrichtung, egal ob es eine autobahn ist oder nicht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: paragraph neu?^^
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Sonntag, 8. August 2010
    Text
    >ja äh aber da steht doch auch, dass 100 km/h auf allen autobahnen aufgehoben ist (das heißt also auch auf autobahnen die nicht baulich getrennt sind und/oder keine 2 fahrstreifen pro richtung haben)?
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Du wirst doch nicht etwa Autoscooter auf dem Rummel fahren ?
    Ich spreche vom Straßenverkehr. Und da gibt es soetwas nicht.
    Zeige mir eine Autobahn, die nicht zwei Fahrstreifen pro Richtung hat und nicht baulich voneinander getrennt sind.
    Wo wohnst denn Du ?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: paragraph neu?^^
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 8. August 2010
    Text
    >Zeige mir eine Autobahn, die nicht zwei Fahrstreifen pro Richtung hat und nicht baulich voneinander getrennt sind.

    Das VZ 330 steht ja mitunter relativ weit von der "eigentlichen" BAB entfernt irgendwo in der Verkehrsführung der Anschlusstelle. Da muss es weder bauliche Trennung noch mehrere Fahrstreifen pro Richtung geben. Aber auch dort gilt - soweit nichts anderes beschildert ist - natürlich schon Richtgeschwindigkeit 130 km/h.


    Also nochmal langsam für den TE zum mitschreiben: Wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen

    - Autobahn (VZ 330),
    - bauliche Trennung der Fahrtrichtungen,
    - mindestens zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung

    erfüllt ist, gilt die zul. Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h NICHT. Du darfst dann fahren, so schnell du möchtest, es gilt aber eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: paragraph neu?^^
    Autor
      weissnet
      schrieb am Sonntag, 8. August 2010
    Text
    >>Zeige mir eine Autobahn, die nicht zwei Fahrstreifen pro Richtung hat und nicht baulich voneinander getrennt sind.
    >
    >Das VZ 330 steht ja mitunter relativ weit von der "eigentlichen" BAB entfernt irgendwo in der Verkehrsführung der Anschlusstelle. Da muss es weder bauliche Trennung noch mehrere Fahrstreifen pro Richtung geben. Aber auch dort gilt - soweit nichts anderes beschildert ist - natürlich schon Richtgeschwindigkeit 130 km/h.
    >
    >
    >Also nochmal langsam für den TE zum mitschreiben: Wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen
    >
    >- Autobahn (VZ 330),
    >- bauliche Trennung der Fahrtrichtungen,
    >- mindestens zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung
    >
    >erfüllt ist, gilt die zul. Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h NICHT. Du darfst dann fahren, so schnell du möchtest, es gilt aber eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.

    aaah alles klar, dann muss ichs wohl entweder in der fahrschule falsch beigebracht bekommen haben oder habe es falsch in erinnerung^^ ich dachte immer die 2 letzten bedingungen müssen beide erfüllt sein aber ok jetzt weiß ich bescheid^^

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